Bei unserer ersten Besprechung erläutern wir erst einmal ausführlich den Sachverhalt. Danach legen wir gemeinsam die nächsten Schritte fest: Werden weitere Unterlagen benötigt? Welche
Rechtsfragen sind zu klären? Welche Kosten werden voraussichtlich auf Sie zukommen? Können diese durch Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen werden?
In den meisten Fällen dauert der erste Termin eine knappe Stunde.
Falls das Thema Ihres Anliegens in meinen Leistungen nicht beschrieben wird, können Sie sich trotzdem an mich wenden. Es ist gut möglich, dass ich Ihnen behilflich sein kann.
Ihr Anliegen ist komplex und erfordert nicht nur eine juristische Kompetenz?
Ob Steuerberater, Unternehmensberater oder Bausachverständiger - ich arbeite gerne mit Ihren anderen Beratern zusammen.
Generell erfolgt die Gebührenabrechnung für gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder aufgrund einer individuellen Honorarvereinbarung. Dabei können Pauschal- oder Zeithonorare vereinbart werden.