Im Schadensrecht werden vor allem Schadensfälle behandelt, bei welchen die Haftungsfrage und/oder die zu zahlende Entschädigung unsicher ist.
Sie waren zum Beispiel in einen Verkehrsunfall verwickelt und es ist nicht sicher, wer Schuld daran hat?
Doch selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursacht hat, verläuft eine Schadensregulierung mit der Versicherung des Unfallgegners oft nicht problemlos. Restwert des Autos, Wiederbeschaffungsaufwand, Nutzungsausfall etc..
Um hier für eine Art Waffengleichheit zu sorgen, haben Sie Anspruch auf anwaltliche Hilfe. Die Kosten für den Anwalt hat dann in den meisten Fällen die Versicherung des Unfallgegners zu tragen.
Der lang ersehnte und angesparte Urlaub auf Kuba entpuppt sich als reine Katastrophe? Die Zimmer sind abgewohnt und verschimmelt, es wimmelt nur so von Kakerlaken, der versprochene Meerblick ist durch eine Baustelle versperrt... All dies berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen.
Gerne helfe ich weiter und kläre mit Ihnen, wer für einen Schaden in welcher Höhe aufkommen muss.